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Umschreibung von Rechnungen wegen Überschreitung der Umsatzgrenze bei der Warenausfuhr

43 angesehen 0 20. December 2023 sena-secgin

Sie haben die Freigrenze überschritten und sind verpflichtet die Umsatzsteuer für Ihre Warenlieferungen in ein Land z.B. in die Schweiz auszuweisen. Gegebenfalls ist auch eine Korrektur der Rechnungen rückwirkend erforderlich. Nachfolgend wollen wir Ihnen die erforderlichen Schritte aufzeigen, welche erforderlich sind.

  1. Anlage eines entsprechenden Steuersatzes
    • Legen Sie einen Steuerschlüssel innerhalb der Prüftabellen (BAS01) – Basis – Steuerschlüssel an.
  2. Anlage der Steuerkonten
    • Legen Sie ein Steuerkonto innerhalb der Sachkonten (FIN01) an.
    • Ordnen Sie das angelegte Steuerkonto Ihren unter Punkt 1 angelegtem Steuerschlüssel als Verkaufs MwSt-Konto zu.
  3. Anlage einer Steuerregel
    • Erstellen Sie eine Steuerregel, damit bei künftigen Belegerfassungen der richtige Steuerschlüssel verwendet wird.
  4. Anlage eines Erlöskontos
    • Legen Sie ein Erlöskonto innerhalb der Sachkonten (FIN01) an.
  5. Einrichtung der Kontenfindung
    • Damit die Vertriebsbelege in die Finanzbuchhaltung übergeben werden können, ist eine Erweiterung der Kontenfindung erforderlich. Hierbei wird der Geschäftsprozess als Grundlage genommen, um das richtige Erlöskonto zu bebuchen.
  6. Ermittlung der betroffenen Belege für die nachträgliche Belegkorrektur
    • Nutzen Sie die Auswertung – Vertriebsauswertung (SAL52) um die Rechnungen zu finden, welche von der erforderlichen Belegkorrektur betroffen sind.
    • Setzen Sie dazu die entsprechenden Filter:
      • Land
      • Belegart
      • Datum
  7. Belegkorrektur
    • Bereits erstellte Belege sollten nicht gelöscht werden.
    • Wir empfehlen die entsprechenden Belege durch Erstellung einer Ausgangsgutschift zu negieren. Beachten Sie dabei der das Belegtyp der Gutschrift so einrichtet sein soll, dass keine Warenbuchung erfolgt. Die Gutschriftserstellung erfolgt 1 zu 1 zu der Rechnung, also mit dem alten Steuerschlüssel.
    • Nehmen Sie nun die Gutschrift und erstellen Sie aus der Gutschrift eine neue Rechnung mit dem entsprechenden neuen Steuerschlüssel. Hierzu ist beachten, dass ggf. der Dokumenten-Workflow noch erweitert werden muss. Innerhalb des Dokumenten-Workflows können Sie auch die Checkbox prüfe Steuerregeln aktivieren, dann wird aus der unter Punkt 3 angelegten Steuerregel der entsprechende Steuerschlüssel gezogen und muss nicht manuell gesetzt werden.
    • Final müssen die Rechnungen und Gutschriften noch in die Finanzbuchhaltung übergeben /verbucht werden.
Tags:BAS01fin01sal52
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