Den Begriff Schlussrechnung findet man im deutschen Steuerrecht nicht. Vielmehr ist im Umsatzsteuergesetz die Rede von der Endrechnung. Konkret heißt dies, dass Schlussrechnung und Endrechnung in ihrer Bedeutung dasselbe sind. In der Schlussrechnung wird der Gesamtbetrag aller Leistungen abschließend zusammengefasst. Einer Schlussrechnung muss aber vorausgehen, dass folgende Punkte erfüllt worden sind:
- Vereinbarung von Anzahlungen
- erfolgte Abrechnung über Anzahlungsrechnungen
- Vorbereitungen:
- Es empfiehlt sich für Abschlussrechnungen einen gesonderten Nummernkreis zu definieren.
- Die Buchungsschlüssel / Finance Templates (FIN21) müssen angelegt sein.
- Eine Fibu-Beleg-Art angelegt werden (Prüftabellen -> Finanzen -> Dokumenttypen)
- Erstellung des Dokumententyps für den Vertrieb
- Öffnen Sie die Transaktion Prüftabellen (BAS01) – Vertrieb – Dokumenten-Typen
- Erstellen Sie einen neuen Belegtyp durch Klick auf den grünen Button + Hinzufügen
- Füllen Sie die entsprechenden Felder, beachten Sie dabei
- Bezeichnung des Dokumentes End- / Abschluss- Schlussrechnung, da dies auch auf den Belegen gedruckt wird.
- Der Nummernkreis, der unter Punkt 1 bereits angelegt wurde
- Rechnungs-Typ Anzahlungsrechnung-Rechnung
- Fibu-Belegart ebenfalls aus Punkt 1
- Finance-Template aus Punkt 1
- Einrichtung des Dokumenten-Workflows
Legen Sie Ihren Workflow fest. Bei der Nutzung von Abschlussrechnungen sollte aus dem Lieferschein eine Abschlussrechnung erfasst werden, daher muss entsprechender Workflow eingerichtet werden.