Ab dem 01.01.2025 sind Sie verpflichtet X-Rechnung zu empfangen. Sie haben dann kein Anrecht mehr darauf, dass die Rechnungen als pdf oder in Papierform zugestellt werden.
Die X-Rechnung gilt ausschließlich in Deutschland und nur zwischen B2B Kunden.
Mit diesem Programm können Sie sich alle X-Rechnungen ansehen https://www.ultramarinviewer.de/
Die X-Rechnungen können in die Eingangsrechnung (PUR04) eingelesen werden.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür getroffen werden:
Einstellungen Prüftabellen
Einkauf -> Dokumententypen Eingangsrechnungsprüfung. Die Dokumentenart muss gekennzeichnet werden:

Bei jedem Lieferanten sollten Sie prüfen, dass die UstID-Nummer hinterlegt ist. Denn darüber findet das Matching zwischen der X-Rechnung und dem Lieferanten statt.

Import der X-Rechnung
Der Import der X-Rechnung kann auf zwei Wegen stattfinden.
Entweder findet der Import automatisch mit dem Mailimport statt. Sobald die Mail eingelesen wird, wird nun auch nach einer XML-Datei im Anhang gesucht. Diese wird dann auch als Anlage an die ER-Prüfung angehängt.
Der manuelle Import findet in der Transaktion Eingangsrechnung (PUR04) statt. Hier kann dann einfach die XML-Datei eingelesen werden:


Entweder wird die Datei manuell ausgewählt oder der Dateiinhalt in das Kästchen kopiert.