Sie bieten Ihren Kunden Mehrzwecke-Gutscheine an. Ihre Kunden können also den Gutschein flexibel einlösen. Durch die Flexibilität wissen Sie vorab nicht, ob Ihr Kunde davon Artikel mit dem standardisierten Steuerschlüssel erwirbt oder auch mit ermäßigten Steuersatz. Aus diesem Grund können Sie die Umsatzsteuer bei dem Erwerb des Gutscheins nicht ausweisen. Diese Gutscheine verkaufen Sie mit dem Steuersatz von 0% und erst bei dem Einlösen muss die Umsatzsteuerberechnung erfolgen, der Gutschein ist demzufolge wie ein Zahlungsmittel anzusehen.
Voraussetzungen:
- Shop muss in reybex angebunden sein.
- Zu-/Abschlagstypen müssen eingerichtet sein.
- Die Konfiguration wird innerhalb der Prüftabellen (BAS01) – Basis – Zu-/Abschlags Typen vorgenommen.
- Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zu- und Abschlagstyp muss aktiv sein
- Betrag aktiv
- Prozent nicht aktiv
- Änderbar aktiv
- Standard aktiv
- Gebühr für Geschenkverpackung nicht aktiv
- Kopfrabatt aktiv
- Werbeaktion nicht aktiv
- Quelle für Berechnung: Verkauf oder Beides aktiv sein
- Mehrzweck-Gutschein muss aktiv sein
Ausgabe:
- Von dem Auftrag wird der gesamte Warenwert ermittelt und auf der Basis dessen die Steuer ausgewiesen.
- Der Gutschein-Betrag reduziert den offenen Zahlbetrag und gleicht auch partiell bereits den offenen Posten zu dem Beleg aus.