Aufgrund von Beschlüssen der einzelnen Länder kann die Mehrwertsteuer in einzelnen Ländern generell oder temporär gesenkt bzw. erhöht werden.
Nachfolgend schildern wir die erforderlichen Umstellungen am Beispiel von Luxemburg. MwSt-Senkung befristet vom 01.01.2023 bis 31.12.2023. Die nachfolgenden Anpassungen nehmen wir unter der Annahme vor, dass die Artikel nicht den Ermäßigungsrichtlinien unterliegen, also nur der reguläre Steuersatz anzuwenden ist.

1. Erweiterung des Kontenplans(FIN01) um ein Steuerkonto
- Analog zum Konto Steuerkonto 17% müssten Sie noch ein Steuerkonto 16% anlegen.
- Wegen der Vergabe der Kontennummern halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.

2. Erweiterung der Steuerschlüssel
- Sie müssten einen neuen Steuerschlüssel anlegen
- orientieren Sie sich bei der Erstellung an den bereits vorhanden Steuerschlüssel LU17% – Angepasst werden müssen der Code die Bezeichnung und der Steuersatz, das VerkaufsMwSt-Konto haben Sie unter dem Schritt 1 angelegt und müsste hier ausgewählt werden.

3. Definition der Steuerregeln
- Sie müssten einen neuen Steuerregel anlegen
- orientieren Sie sich bei der Erstellung an den bereits vorhanden Steuerregel für Luxemburg – Angepasst werden müssten die Zuweisung des Steuerschlüssels aus Punkt 2 sowie das Gültigkeitsdatum ab 01.01.2023

4. Erweiterung des Kontenplans(FIN01) um ein Erlöskonto
- Analog zum Konto Erlöskonto LU 17% müssten Sie noch ein Erlöskonto LU 16% anlegen.
- Beachten Sie die Verwendung einer eindeutigen Bezeichnung und der Zuweisung des Steuerschlüssels aus Punkt 2
- Wegen der Vergabe der Kontennummern halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.

5. Kontenfindung
- Sie müssten eine neue Kontenfindung (FIN04) anlegen
- orientieren Sie sich bei der Erstellung an der bereits vorhanden Kontenfindung für Luxemburg – Angepasst werden müssten die Zuweisung des Steuerschlüssels aus Punkt 2 sowie die Zuweisung des Fibu-Kontos für den Erlös aus Punkt 4

6. Anpassung bereits erstellter Belege
Wenn Sie bereits Belege (Aufträge) in reybex erfasst haben, die bereits nach den neue Steuersätzen ausgeliefert werden müssten, müssten die betroffenen Belege entweder manuell korrigiert werden.
Alternativ kann es auch, sein, dass Sie für den Dokumenten-Workflow definiert haben, dass bei der Erstellung aus dem Auftrag in den Lieferschein die Steuerregeln nochmal geprüft werden sollen und der Steuersatz aus der neuen Steuerregel gezogen werden soll, dann ist die manuelle Anpassung der Aufträge nicht erforderlich.
7. Konfiguration bei temporären Steueranpassungen
Damit der alte Steuerschlüssel, welcher bis 31.12.2022 galt, auch ab 01.01.204 wieder gilt, ist eine Konfiguration der alter Steuerregel erforderlich, diese kann ab dem Zeitpunkt vorgenommen werden, wo die temporär gültige Steuerregel aktiv ist, also ab dem 01.01.2023 in dem Beispiel Luxemburg.
aktivieren Sie die Luxemburg Regel mit dem Steuerschlüssel 17% zum 01.01.2024 wieder indem Sie das Gültigkeitsdatum von auf den 01.01.2024 setzen.
