Die GDPdU „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ sind eine Verwaltungsvorschrift, die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlassen wurde und regeln den Datenzugriff auf digitale Daten anlässlich von Betriebsprüfungen.
Zweck der GDPdU ist es, die Prüfungsmethoden der Finanzbehörden durch Regelung des Zugriffs auf steuerlich relevante Informationen, die bei einem Unternehmen gespeichert werden, an die modernen Buchführungstechniken anzugleichen. Zudem ermöglicht die neue digitale Prüfungsmethode zeitnähere und rationellere Außenprüfungen.
Der Export der Daten für die GDPdU-Schnittstelle kann aus reybex heraus erfolgen.
- Öffnen Sie die Transaktion GDPdU-Schnittstelle (FIN13)
- Wählen die das Geschäftsjahr und die entsprechenden Perioden von / bis
- Definieren Sie das Trennzeichen z.B. Semikolon oder Pipe
- Aktivieren Sie die Checkboxen der Stammdaten Sie exportieren wollen
- Sachkonten
- Debitoren
- Kreditoren
- Aktivieren Sie die Checkbox “Export mit Gegenkonten” wenn Sie innerhalb der Exportdatei auch die Angabe der Spalten: des GL-Kontos und deren Kontenbezeichnung wünschen.
- Aktivieren Sie die Checkboxen der Bewegungsdaten Sie exportieren wollen
- Kontenblatt
- Saldo
- Journal
- Klicken Sie auf den Button Dateien exportieren.
