Laut DSGVO besteht keine offizielle Pflicht, Mitarbeiter zu schulen. Es gibt auch keine Pflicht, Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit auf zur Geheimhaltung von Daten zu verpflichten, wie es im aktuellen BDSG §5 vorgesehen ist. Die Durchführung von Mitarbeiterschulungen wird jedoch in der betrieblichen Praxis in der Regel an den Datenschutzbeauftragten delegiert. Dieses Vorgehen deckt sich mit der Pflicht des Datenschutzbeauftragten aus Art. 39 Abs. 1 lit. a DSGVO, die ihm die Unterrichtung und Beratung von Beschäftigten auferlegt.
Schulungen verwalten
- Melden Sie sich in der Datenschutzsoftware an
- Wählen Sie im Menü den Hauptbereich Module und anschließend den Unterpunkt Schulungen
- In der Übersicht werden Ihnen alle Mitarbeiter angezeigt, welche bereits angelegt wurden und noch kein Austrittdatum haben, welches in der Vergangenheit liegt
- Folgende Funktionen stehen Ihnen zur Verfügung:
- ausgewählte Mitarbeiter zu Schulung einladen
- wenn die Mitarbeiter eine Mail-Adresse haben, geht Ihnen die Einladung per Mail zu
- steht keine Mail-Adresse zur Verfügung wird die Einladung zur Schulung als PDF erstellt
- nach einer Einladung zur Schulung erscheint innerhalb der Schulungsübersicht der Einladungsstatus JA, somit ist nachvollziehbar, welche Mitarbeiter Ihre Einladung erhalten haben
- Die Mitarbeiter müssen sich an der angegebenen Seite mit den Benutzernamen anmelden und die Schulung durchlaufen, die besteht aus einem Video und einem anschließenden Fragenkatalog.
- Nach erfolgreichen Durchlauf erscheint der Status Schulung abgeschlossen in der Schulungsübersicht
- Mitarbeiter können auch manuell geschult werden, nach erfolgter Schulung kann über den Button Schulung für ausgewählten Mitarbeiter abschließen als erledigt markiert werden.
- Nach erfolgter Schulung stehen an den jeweiligen Mitarbeitern auch Zertifikate zum Download als PDF zur Verfügung.
- Die Seite kann mittels Refresh-Button neu geladen werden
- Ein Bericht über den aktueller Stand der Durchführung der Schulungen kann gezogen werden
- ausgewählte Mitarbeiter zu Schulung einladen