Die DSGVO verpflichtet gemäß § 59 DSGVO die Aufsichtsbehörden jährlich dazu, einen Tätigkeitsbericht aller getroffenen Maßnahmen und Tätigkeiten zu erstellen. Eine vergleichbare Pflicht des Datenschutzbeauftragten bzw. Verantwortlichen eines Unternehmens zum Verfassen eines Tätigkeitsberichtes gibt es sowohl nach der europäischen DSGVO, als auch nach dem deutschen BDSG nicht. Trotzdem kann ein Bericht innerhalb der Software erstellt werden und als Nachweis bzw. Überblick genutzt werden.
Jahrestätigkeitsbericht erstellen
- Melden Sie sich in der Datenschutzsoftware an
- Wählen Sie im Menü den Hauptbereich Module und anschließend den Unterpunkt Jahrestätigkeitsbericht
- Es öffnet sich eine Maske in welcher die entsprechenden Felder zu füllen sind
- Beginn = Start-Datum des Betrachtungszeitraums
- Ende = End-Datum des Betrachtungszeitraums
- Notiz = Option Notizen in einem Freitextfeld zu hinterlegen, wird auf dem Report mit ausgegeben unter dem Punkt 2 Sonstiges.
- über den Button Bericht herunterladen kann der Report als PDF gezogen werden.