Unter einer Zusammenfassenden Meldung versteht man einen Bericht an das Finanzamt, der alle innergemeinschaftlichen Umsätze eines Unternehmens meldet. In der gleichnamigen Transaktion FIN54 können Sie zusammenfassende Meldung Ihres Unternehmens erstellen.
- Definieren Sie, ob die zusammenfassende Meldung auf der Basis der Vertriebsbelege oder auf der Basis der Fibu-Daten vorgenommen werden soll.
- Basis der Vertriebsbelege = Suche aller Rechnung in dem Betrachtungszeitraum mit Lieferadresse innerhalb der EU, aber außerhalb von Deutschland, wo eine UST-ID vorhanden ist. Belegwerte werden dabei nach Land und UST-ID gruppiert.
- Basis der Fibu-Daten = Analog zu der Logik auf Ebene der Vertriebsbelege, hierbei werden aber die Fibu-Buchungen beachtet und das Steuerkennzeichen des Steuerschlüssels muss 41 sein.
- Legen Sie den Betrachtungszeitraum fest.
- Klicken Sie auf den Button “Suchen”, um die Auswertung anzustoßen
- In der untenstehenden Tabelle sehen Sie die entsprechenden Ergebnisse Ihrer Auswertung nach Ländern und UST-ID’s gruppiert.
- Mit einem Klick auf den Export-Button wird der Export angestoßen.
Hinweis: Bei dem CSV-Export wird im Standard ein Semikolon als Trennzeichen verwendet. Sie haben aber in der Transaktion Unternehmen [SYS07] im Bereich “Generell” die Möglichkeit, einen abweichenden Separator, wie z.B. ein Komma zu definieren.
Hinweise:
- Wenn ein Vertriebsbeleg noch nicht in die Buchhaltung übergeben ist, dann erscheint der Belegwert in der Auswertung der Vertriebsbelege, aber nicht in der Auswertung der Fibu-Buchungen.
- Steuerschlüssel für innergemeinschaftliche EU-Lieferungen müssen zwingend das Steuerkennzeichen 41 trägen, damit die Auswertung über die Fibu-Buchungen möglich ist.
- Wenn innerhalb der Steuerregeln kein Steuerschlüssel für die Nutzung beim UST-ID-Check hinterlegt ist, wird die Fibu-Buchung nicht mit dem Steuerschlüssel vorgenommen, der das Steuerkennzeichen 41 trägt und läuft somit nicht in die Auswertung der der Fibu-Buchungen.