Nachfolgend soll erläuterte werden, warum sich beim Vergleich der Vertriebsauswertung (SAL52) mit der Renner / Penner-Liste Artikel (SAL56) bzw. der Artikelstatistik (BAS02) Abweichungen auftun können.
Die Artikelstatistik (Artikelstamm [BAS02] – Berichte – Artikelstatistik) und die Renner und Penner-Liste Artikel (SAL56) nehmen Bezug auf die Warenbewegungen. Diese stimmen auch alle überein.
- die Übersicht der Warenbewegungen (INV51) – Hier im Beispiel die Warenbewegungen des Artikels vom Juli -Dezember 2021
- die Artikelstatistik aus dem Artikelstamm – Hier im Beispiel die Warenbewegungen des Artikels vom Juli -Dezember 2021, also Quartal 3 + 4
- Und die Renner und Penner-Liste Artikel (SAL56)
Eine Abweichung kann es zur Vertriebsauswertung (SAL52) geben, da die Auswertung auf der Basis der Vertriebsbelege / Vertriebspositionen läuft..
- Wenn Sie nur bestandsgeführte Artikel haben, wird auch die Vertriebsauswertung Ihnen für den betrachten Zeitraum die gleichen Ergebnisse liefern.
- Wenn Artikel nicht bestandsgeführt sind, weil Sie einen Bestandsträger haben oder als SET mit verschiedenen Komponenten zusammengesetzt werden, ist dem nicht so.
Beispiel – SET-Artikel: Sie haben einen Artikel SET-A, dieser besteht aus 3 Bestandteilen: Teil 1, Teil 2, Teil 3. Im Auftrag erfassen Sie den Artikel SET-A damit Sie den Artikel, aber im kompletten Umfang an Ihren Kunden versenden können, entnehmen Sie aus dem Lager Teil 1, Teil 2 und Teil 3. Die Warenbuchung läuft auf den Teilen, der Beleg wurde auf dem SET erfasst. Die Belegposition enthält somit das SET, nicht die Komponenten (Bestandteile)
Beispiel – Bestandsträger: Sie Lagern einen Artikel A in Stk. z.B. Flaschen. Dieser Artikel ist bestandsgeführt. Den gleichen Artikel führen Sie unter einer 2. Artikelnummern Artikel B, wo immer 6 Flaschen Artikel A ein Gebinde binden. Kauft ein Kunde Artikel B, wird der Artikel B im Auftrag erfasst, innerhalb der Warenbuchungen wird aber 6mal der Artikel A ausgebucht. Die Belegposition enthält somit Artikel B und nicht den Bestandsführer Artikel A.