In der Bilanz ist neben dem Umlaufvermögen, dem Eigenkapital, den Schulden sowie den Rechnungsabgrenzungsposten auch das Anlagevermögen gesondert auszuweisen (§ 247 Abs. 1 Handelsgesetzbuch, HGB).
Was ist das Anlagevermögen?
Als Anlagevermögen sind nur Gegenstände auszuweisen, die dem Geschäftsbetrieb auf Dauer dienen sollen (§ 247 Abs. 2 HGB).
Ob ein Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen gehört, ergibt sich nicht aus der Bilanzierung, sondern aus der Zweckbestimmung.
Zum Anlagevermögen eines Unternehmens gehören
- Immaterielle Vermögensgegenstände, wie Lizenzen, Schutzrechte oder auch Anzahlungen,
- Sachanlagevermögen, wie Immobilien oder Maschinen (materielle Vermögensgegenstände),
- Finanzanlagevermögen, wie Firmenbeteiligungen, Aktien oder Wertpapiere.
A.) Erfassung von Anlagegruppen
- Öffnen Sie die Transaktion Anlagevermögen (FIN60)
- Klicken Sie auf den grünen Button + um eine neue Anlagengruppe zu erfassen
- Füllen Sie die entsprechenden Felder, die entsprechenden Abschreibungskonten müssen zuvor im Kontenplan angelegt sein.
- Anlagegruppe = Bezeichnung
- Sachkonto für Anlage
- Wertberichtigungskonto
- Sachkonto für Abschreibung
- Sachkonto für außerplanmäßige Abschreibung
- Sachkonto für Sonderabschreibung
- Aktivieren Sie die Checkbox
- Text, wenn es sich nur um einen Gliederungspunkt handelt
- Abschreibung, wenn eine Abschreibung vorgenommen werden soll
- Klicken Sie auf Speichern
B.) Anlagegüter erfassen
- Öffnen Sie die Transaktion Anlagevermögen (FIN60)
- Klicken Sie auf eine bereits angelegt Anlagegruppe
- auf der rechten Seite werden bereits angelegte Anlagegüter angezeigt, welche mit dem Bearbeiten-Button noch nachträglich geändert werden können.
- Über den Button + NEU können neue Anlagegüter erstellt werden.
- Füllen Sie die entsprechenden Felder
- InventarNummer
- Bezeichnung
- Zuweisung zur Anlagengruppe
- Anschaffungskosten
- Zusätzliche Kosten
- Restwert nach Abschreibung
- optional Zuweisung zur Kostenstelle
- optional Zuweisung zum Geschäftsbereich
- Abschreibungsdauer (Jahr)
- Abschreibungsintervall in Monaten
- Anschaffungsdatum
- AfA-Beginn-Datum
- Aktivieren Sie die entsprechenden Checkboxen
- Lineare Abschreibung oder GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut) – Hinweis eine Degressive Abschreibung ist nicht mehr zulässig
- Neu erworbenes oder bereitsbestehende Wirtschaftsgut
C.) Buchung der Abschreibungen
D.) Nachträgliche Anschaffungskosten in der Anlagenbuchhaltung buchen:
- In der FiBu muss die Buchung über Eingangsrechnung oder allgemeine Buchung für den Posten bereits erfolgt sein. (z.B. EDV-Software an Lieferant mit 1000 EUR)
- Im Anlagevermögen muss die Anlage bereits angelegt sein. Hier muss dann über das “+” Symbol ein neuer Zugang erfasst werden.
- In der Afa wird dann für das Anlagegut eine neue Abschreibung über den Wert erfasst, die dann monatlich gebucht wird.
E.) Anlagegut verlässt das Unternehmen
Verlässt ein Anlagevermögen das Unternehmen, muss man es als abgegangen deklarieren.
- Öffnen Sie dazu die Transaktion Anlagevermögen (FIN60)
- Suchen Sie das Anlagegut, welches das Unternehmen verlassen hat und öffnen Sie dieses.
- Aktivieren Sie die Checkbox abgegangen
- Speichen Sie Ihre Änderung